Hinweisschild „Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten“ – DIN 4066
Art.Nr.: 21.2550
Hersteller: SCHILDER-ROSCHER
EUR 4,50 - EUR 5,99
inkl. 19 % USt
Mengenrabatt
| Anzahl | Einzelpreis |
|---|---|
| 1-9 | EUR 5,99 |
| 10-24 -8 % | EUR 5,50 |
| 25-49 -13 % | EUR 5,20 |
| >= 50 -25 % | EUR 4,50 |
Dieses hochwertige Hinweisschild für die Feuerwehr weist deutlich darauf hin, dass Brandschutztüren nicht blockiert oder manipuliert werden dürfen. Es dient der klaren Kennzeichnung in Gebäuden, um die Funktion von Brandschutztüren im Ernstfall sicherzustellen.
Das Schild entspricht der Norm DIN 4066 (D1) und eignet sich ideal für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, Gewerbebetrieben, Industrieanlagen sowie in Wohnanlagen. Durch die gut lesbare Beschriftung wird verhindert, dass Brandschutztüren durch Keile, Gegenstände oder andere Maßnahmen offen gehalten werden.
Das selbstklebende Hinweisschild aus PVC-Folie lässt sich schnell und unkompliziert an Türen oder Wänden anbringen. Dank der hochwertigen Folienqualität ist das Schild langlebig und dauerhaft gut sichtbar.
Typische Einsatzorte sind unter anderem:
- Brandschutztüren in Fluren und Treppenhäusern
- Industrie- und Gewerbegebäude
- öffentliche Einrichtungen
- Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungsgebäude
Das Schild trägt aktiv zur Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung bei und unterstützt die Einhaltung von Brandschutzvorschriften.
Produkteigenschaften
- Aufdruck: Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten
- Norm: DIN 4066 (D1)
- Material: PVC-Folie
- Ausführung: selbstklebend
- Befestigung: zum Verkleben
- Form: rechteckig
- Lieferumfang: 1 Stück
Technische Daten
- Breite: 29,7 cm
- Höhe: 10,5 cm
- Stärke: 0,1 mm
Herstellerkennzeichnung
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