Verbotsschild „Für Fußgänger verboten“ – Folienaufkleber Ø 25 & Ø 100 mm
Art.Nr.: 21.0815-50
Hersteller: SCHILDER-ROSCHER
ab EUR 2,00
inkl. 19 % USt
Verbotsschild „Für Fußgänger verboten“
Das Verbotsschild „Für Fußgänger verboten“ kennzeichnet Bereiche und Verkehrswege, die von Fußgängern nicht betreten bzw. benutzt werden dürfen.
Das international verständliche Verbotszeichen P004 zeigt eine gehende Person innerhalb des roten Verbotskreises und ermöglicht dadurch eine schnelle und eindeutige Erfassung des Verbots. P004 ist in der ASR A1.3 ausdrücklich als „Für Fußgänger verboten“ aufgeführt.
Das Schild eignet sich besonders zur Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugbereichen sowie zur Kennzeichnung von Betriebs-, Verkehrs- und Gefahrenbereichen, die ausschließlich für Fahrzeuge, Maschinen oder autorisierte Betriebsabläufe vorgesehen sind.
Die selbstklebende Weich-PVC-Folie lässt sich einfach auf glatten, fettfreien und staubfreien Oberflächen anbringen. Durch die beiden verfügbaren Größen eignet sich das Verbotszeichen sowohl für eine kompakte Kennzeichnung direkt an Maschinen oder Einrichtungen als auch für deutlich sichtbare Hinweise an Zugängen und Verkehrsbereichen.
Verfügbare Varianten
| Artikel-Nr. | Material | Größe / Ausführung |
|---|---|---|
| 21.0815_25mm | Weich-PVC-Folie, selbstklebend | Ø 25 mm – 100 Stück/Rolle |
| 21.0815 | Weich-PVC-Folie, selbstklebend | Ø 100 mm – Einzeletikett |
Einsatzbereiche
✔ Betriebsgelände
✔ Produktionsbereiche
✔ Industrieanlagen
✔ Lager- und Logistikbereiche
✔ Fahrzeugverkehrswege
✔ Maschinenbereiche
✔ Lade- und Rangierzonen
✔ Technische Betriebsbereiche
✔ Abgesperrte Verkehrswege
✔ Bereiche ohne Fußgängerverkehr
Materialeigenschaften
Weich-PVC-Folie, selbstklebend
- Hochwertige bedruckte Weich-PVC-Folie
- Selbstklebende Ausführung
- Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Einfache und schnelle Montage
- Verklebung auf glatten, fettfreien und staubfreien Oberflächen
- Zwei praxisgerechte Größen
- Ø 25 mm als 100 Stück auf Rolle
- Ø 100 mm als Einzeletikett
Normen und Vorschriften
DIN EN ISO 7010 – P004
ASR A1.3 – P004
Norm-Ordnungsnummer: P004
Bedeutung: Für Fußgänger verboten
Vorteile auf einen Blick
✔ Genormtes Verbotszeichen P004
✔ International verständliches Piktogramm
✔ Eindeutige Kennzeichnung von Bereichen ohne Fußgängerverkehr
✔ Ideal zur Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugbereichen
✔ Selbstklebende Ausführung
✔ Für Innen- und Außenbereiche geeignet
✔ Zwei Größen erhältlich
✔ Ø 25 mm wirtschaftlich als 100 Stück/Rolle
✔ Einfache und schnelle Montage
Technische Daten
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Produkttyp | Verbotsschild |
| Verbotszeichen | Für Fußgänger verboten |
| Kennzeichnung | P004 |
| Norm | DIN EN ISO 7010 |
| Vorschrift | ASR A1.3 |
| Materialgruppe | Folie |
| Material | Weich-PVC-Folie, selbstklebend |
| 21.0815_25mm | 21.0815_50mm / 21.0815 |
| Größen | Ø 25 mm / Ø 100 mm |
| Ausführung Ø 25 mm | 100 Stück auf Rolle |
| Ausführung Ø 100 mm | Einzeletikett |
| Befestigung | Selbstklebend |
| Untergrund | Glatt, fettfrei und staubfrei |
| Einsatzbereich | Innen- und Außenbereich |
Herstellerkennzeichnung
Herstellerkennzeichnung
Name: SCHILDER-ROSCHERE-Mail Adresse: info@schilder-roscher.de
Straße: Am Steg 18
Postleitzahl: 56567
Stadt: Neuwied-Niederbieber
Telefonnummer: +49-2631-58885